Die Autoversicherung
Wer in Deutschland ein Auto zulassen möchte, der muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen können. Diese ist die einzige wirkliche Pflichtversicherung und wird der Zulassungsstelle mittels einer Bescheinigung von der Versicherung belegt (früher Doppelkarte).
Diese Haftpflichtversicherung deckt alle Schäden ab, die der Autobesitzer im Straßenverkehr verschuldet, außer den fahrlässigen Schäden, die zum Beispiel unter Einfluss von Drogen oder Alkohol entstanden sind. Jedes Auto wird von der Versicherung in eine bestimmte Typ- und eine Regionalklasse eingeordnet, nach der sich die Höhe des jährlich zu entrichtenden Beitrages richtet. Das bedeutet, wenn ein Auto eines bestimmten Typs zum Beispiel in einer Region besonders häufig in Unfälle verwickelt ist oder gestohlen wird, so wird es in eine höhere Kategorie der Autoversicherung eingruppiert, die zu zahlenden Beiträge sind folglich höher.
Zudem wird der Fahrzeugbesitzer nach seinen unfallfreien Jahren eingestuft. Die Prozente dieser Schadenfreiheitsklasse sinken im Laufe der Jahre, so dass dadurch die Beiträge der Autoversicherung günstiger werden. Die Haftpflichtversicherung deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden bis zu einer bestimmten, bei Vertragsschluss vereinbarten Höhe ab. In der Regel wird hier die Summe “unbegrenzt“ genommen.
Neben der eben genannten Pflichtversicherung wird von vielen Autobesitzern zumindest eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen. Mit dieser werden Schäden abgedeckt, die zum Beispiel durch Glasbruch oder Unfälle mit Wild oder anderen Tieren entstehen. Einige Versicherer bieten einen Schadensschutz für Unfälle mit sämtlichen Tieren an, was also auch Unfälle mit Haustieren oder Vögeln einschließt. Andere Anbieter decken lediglich Unfälle mit Haarwild ab.
Ein Versicherungsvergleich der einzelnen Anbieter ist dabei durchaus lohnend. Auch hier erfolgt die Berechnung des jährlichen Beitrages durch die Einstufung des Fahrzeugs in bestimmte Typ- und Regionalklassen.
Besonders Neuwagenbesitzer schließen eine Vollkaskoversicherung für ihr Fahrzeug ab. Diese greift auch bei Schäden, die am eigenen Fahrzeug durch eigene Schuld entstehen, was bei den anderen beiden Formen nicht der Fall ist. Sie ist allerdings recht teuer und lohnt sich daher eher nicht für ältere und gebrauchte Fahrzeuge.
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